Microsoft argumentiert über die Legalität von GPT-basierten Produkten in einem Urheberrechtsverletzungsprozess

Microsoft nutzt die historischen rechtlichen Auseinandersetzungen rund um den Videorekorder, um sich gegen eine Urheberrechtsverletzungsklage zu verteidigen, die von der New York Times gegen OpenAI und Microsoft eingereicht wurde. Die Times behauptet, dass Microsoft ihre Geschichten kopiert und die Daten genutzt hat, um ihren Schreibstil zu imitieren. Microsofts Rechtsabteilung argumentiert jedoch, dass die großen Sprachmodelle von OpenAI, wie GPT, lediglich die neuesten in einer Reihe von Technologien sind, die trotz des Potenzials für Urheberrechtsmissbrauch legitime Anwendungen haben.

In ihrer Antwort betont Microsoft, dass das Urheberrecht die Entwicklung transformatorischer Technologien nie behindert hat. Das Unternehmen zieht Parallelen zwischen dem Videorekorder und anderen vergangenen Innovationen, darunter das Pianola, den Kopierer, den Personalcomputer, das Internet und die Suchmaschine. Laut Microsoft gab es bei all diesen Technologien Bedenken hinsichtlich möglicher Urheberrechtsverletzungen. Dennoch wurden sie letztendlich als legal anerkannt.

Ian Crosby, leitender Rechtsanwalt der New York Times, stellt klar, dass Microsoft nicht bestreitet, mit OpenAI zusammengearbeitet zu haben, um die Geschichten der Zeitung zu kopieren. Der Vergleich mit dem Videorekorder verkompliziert jedoch die Angelegenheit. Crosby argumentiert, dass Videorekorderhersteller nie behauptet haben, dass weit verbreitete Urheberrechtsverletzungen notwendig seien, um ihre Produkte herzustellen.

Darüber hinaus fordert Microsoft die Behauptung der Times heraus, dass das Unternehmen vorsätzlich Benutzer dazu angeregt hat, Urheberrechtsverletzungen zu begehen, indem es Produkte basierend auf dem GPT-Modell von OpenAI bereitstellt. Microsoft behauptet, dass die Times keinen Nachweis für direkte Urheberrechtsverletzungen durch einen Nutzer von Copilot erbracht hat und somit die Theorie der mittelbaren Urheberrechtsverletzung untergräbt. Der Technologieriese verweist auf den Fall des Videorekorders und betont, dass die Haftung nicht ausschließlich auf das Design oder die Verbreitung eines Produkts mit erheblicher rechtmäßiger Verwendung auferlegt werden kann.

Zusätzlich weist Microsoft die Vorwürfe der Times zurück, gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen zu haben, indem es Urheberrechtsverwaltungsinformationen aus seinen Schulungsdaten entfernt hat. Das Unternehmen weist darauf hin, dass ähnliche Anschuldigungen in vergangenen Klagen im Zusammenhang mit generativer KI, einschließlich einer Klage gegen die bekannte Autorin Sarah Silverman, abgewiesen wurden.

Dieser Urheberrechtsverletzungsprozess zwischen der New York Times und OpenAI sowie der Beteiligung von Microsoft hat wesentliche Auswirkungen auf die Zukunft der generativen KI. Das Ergebnis dieses Falls könnte die Entwicklung der Branche beeinflussen und die Regulierungen zur Nutzung großer Sprachmodelle wie GPT gestalten. OpenAI hat ebenfalls einen Antrag auf Abweisung gestellt und behauptet, dass die Times ChatGPT manipuliert hat, um urheberrechtlich geschütztes Material direkt zu reproduzieren.

The source of the article is from the blog myshopsguide.com

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