Vorgeschlagenes Gesetz fordert von KI-Unternehmen Lizenzvereinbarungen mit Nachrichtenorganisationen

Das Gesetzgebungskomitee des Senats für Justiz hat seine Unterstützung für ein Gesetz zum Ausdruck gebracht, das von KI-Unternehmen verlangen würde, Lizenzvereinbarungen mit Nachrichtenorganisationen abzuschließen. Diese Maßnahme erfolgt als Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der Ausbeutung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch große Technologieunternehmen. Die Gesetzgeber verwiesen auf das Scheitern einer früheren Gesetzgebung, die darauf abzielte, die unbefugte Nutzung von Inhalten durch Tech-Unternehmen zu verhindern, und betonten die Notwendigkeit von Regulierungen in dem sich schnell entwickelnden Bereich der künstlichen Intelligenz.

Die Debatte dreht sich darum, ob die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials durch KI-Unternehmen unter die „fair use“-Doktrin fällt oder eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Während die Gerichte weiterhin mit dieser Frage ringen, nutzen KI-Firmen weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Schulung ihrer Algorithmen. Dies stellt eine finanzielle Bedrohung für die Medienbranche dar, da die Leser zunehmend auf KI-generierte Suchergebnisse angewiesen sind, anstatt direkt auf Nachrichtenquellen zuzugreifen.

Während einer Anhörung zur Überwachung von KI im Journalismus forderte der CEO von Condé Nast den Kongress auf, die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Nachrichteninhalten für Schulungszwecke von KI klarzustellen. Er betonte die Bedeutung von Lizenzvereinbarungen und schlug vor, dass der freie Markt solche Vereinbarungen erleichtern würde. Mehrere Senatoren unterstützten diesen Vorschlag, wobei ein Senator noch weiter ging und sich für eine Entschädigung von Personen aussprach, deren Daten von generativer KI genutzt werden.

Die Anhörung beleuchtete auch die Schwierigkeiten, mit denen Nachrichtenorganisationen bei den Verhandlungen von Lizenzvereinbarungen mit KI-Unternehmen konfrontiert sind. Die New York Times reichte kürzlich eine Klage ein, nachdem die Verhandlungen mit einem großen KI-Unternehmen erfolglos geblieben waren. Einige Nachrichtenorganisationen akzeptieren niedrigere Lizenzangebote, während andere auf kostspielige juristische Auseinandersetzungen zurückgreifen. Es wurden Bedenken hinsichtlich KI-Unternehmen geäußert, die ihre Geschäftsmodelle auf „gestohlenen Gütern“ aufbauen, was zu Forderungen nach einer Gesetzgebung zur Lösung dieses Problems führte.

Dennoch warnten einige Experten vor protektionistischer Gesetzgebung und argumentierten für eine weitergehende Auslegung der „fair use“-Doktrin. Sie wiesen auch darauf hin, dass Tatsachen an sich nicht urheberrechtlich geschützt sind und Journalisten daher allgemeine Informationen ohne Urheberrechtsverletzung berichten können. Die Frage des Abschnitts 230 des Kommunikationsanstandsgesetzes, der den Technologieunternehmen rechtlichen Schutz gewährt, wurde ebenfalls debattiert, wobei die Anwendbarkeit dieses Schutzes auf KI-generierte Inhalte von den Gesetzgebern in Frage gestellt wurde.

Neben urheberrechtlichen Bedenken äußerten die Gesetzgeber auch Bedenken hinsichtlich der Verbreitung von Deepfakes und Sprachklonen. Eine parteiübergreifende Koalition von Abgeordneten hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die unbefugte Verbreitung digitaler Reproduktionen zu verbieten und Einzelpersonen exklusive Rechte an ihrem Bild, ihrer Stimme und ihrem Erscheinungsbild zu gewähren.

Das vorgeschlagene Gesetz strebt an, einen Kompromiss zwischen dem Schutz der Rechte von Nachrichtenorganisationen und der Förderung von Innovationen in der KI-Branche zu finden. Während KI weiterhin die Medienlandschaft umgestaltet, sind die Gesetzgeber gezwungen, sich mit den Herausforderungen und Auswirkungen von KI-generierten Inhalten auseinanderzusetzen.

The source of the article is from the blog cheap-sound.com

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